E-Auto Förderung 2026 - bis zu 6.000 €
Ab 2026 nimmt die Bundesregierung erneut den Wandel zur Elektromobilität in den Fokus und unterstützt den Kauf von Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen durch gezielte finanzielle Anreize. Besonders profitieren sollen dabei jene Haushalte, für die der Umstieg bislang kaum erschwinglich war – mit einem klaren Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit.
Die wichtigsten Fakten kompakt
Förderbeginn:
Die Unterstützung gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen werden – auch rückwirkend.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Bezuschusst werden ausschließlich neue Elektroautos, Plug-In-Hybride* sowie Fahrzeuge mit Range-Extender*.
Gebrauchtwagen-Förderung:
Der Förderzuschuss ist explizit auf Neuwagen beschränkt. Für Gebrauchtwagen ist keine Unterstützung vorgesehen.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Privatpersonen mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 80.000 €, bei Familien mit Kindern bis zu 90.000 €.
Höhe der Förderung:
Für reine Elektrofahrzeuge sind bis zu 6.000 € möglich, für Plug-In-Hybride* bis zu 4.500 €.
Mindesthaltedauer:
Der geförderte Wagen muss mindestens 36 Monate gehalten werden.
Antragsverfahren:
Voraussichtlich ab Mai 2026 kann die Förderung online beantragt werden.
*Im Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 sind Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender förderfähig, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.
Hinweis: Das "zvE" steht in Ihrem Steuerbescheid und ist niedriger als Ihr Bruttogehalt.
Berechnet nach den offiziellen Eckpunkten vom 19.01.2026. Anträge voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Dies ist eine unverbindliche Schätzung.

Privatleasing
Hyundai INSTER 42 kWh Select
Sports Utility Vehicle, 5 Türen, Elektro, 1-Gang Automatik
| Monatliche Leasingrate | 169,51 €3 |
| Anschaffungspreis | 23.900,- € |
| Vertragslaufzeit | 48 Monate |
| Jährliche Fahrleistung | 10.000 km |
| Gesamtfahrleistung | 40.000 km |
| Gesamtbetrag (ggf. zzgl. Wertminderung und Kilometerabrechnung) |
8.309,03 € |
Alle Preise inkl. USt
Energieverbrauch Energieverbrauch 14,3-15,1 kWh/100 km; CO2-Emission 0 g/km; CO2-Klasse A, gemäß WLTP.

Privatleasing
Hyundai IONIQ 5 63kWh 125 kW Heckantrieb
Sports Utility Vehicle, 5 Türen, Elektro, 1-Gang Automatik
| Monatliche Leasingrate | 346,89 €3 |
| Anschaffungspreis | 44.900,- € |
| Vertragslaufzeit | 48 Monate |
| Jährliche Fahrleistung | 10.000 km |
| Gesamtfahrleistung | 40.000 km |
| Gesamtbetrag (ggf. zzgl. Wertminderung und Kilometerabrechnung) |
16.823,27 € |
Alle Preise inkl. USt
Energieverbrauch Energieverbrauch 15,6 kWh/100 km; CO2-Emission 0 g/km; CO2-Klasse A, gemäß WLTP.

Privatleasing
Hyundai IONIQ 6 63kWh 125kW Heckantrieb
Limousine, 4 Türen, Elektro, 1-Gang Automatik
| Monatliche Leasingrate | 414,50 €3 |
| Anschaffungspreis | 44.550,- € |
| Vertragslaufzeit | 48 Monate |
| Jährliche Fahrleistung | 10.000 km |
| Gesamtfahrleistung | 40.000 km |
| Gesamtbetrag (ggf. zzgl. Wertminderung und Kilometerabrechnung) |
20.068,55 € |
Alle Preise inkl. USt
Energieverbrauch Energieverbrauch 13,4 kWh/100 km; CO2-Emission 0 g/km; CO2-Klasse A, gemäß WLTP.
Abgebildete Fotos können Ausstattungen zeigen, die nicht Bestandteil des Angebots sind.
4 Der angegebene Preis stellt die monatliche Leasingrate dar und versteht sich zzgl. Überführungs-/Zulassungskosten i.H.v. einmalig 1.590,00 EUR sowie zzgl. einer Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen individuellen staatlichen E-Auto-Förderung. Die tatsächliche Förderung kann je nach persönlicher Förderberechtigung von der Anzahlung abweichen. Die staatliche Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Anspruch, Förderfähigkeit und Förderhöhe sind individuell, abhängig u. a. vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen, der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren sowie der Art des Fahrzeugantriebs. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Beantragung, Prüfung und Auszahlung der Förderung erfolgen ausschließlich und eigenverantwortlich durch den Kunden. Der Händler tritt lediglich als Vermittler des Fahrzeugs auf und übernimmt keine Gewähr für Förderfähigkeit, Förderhöhe oder Bewilligung. Verbindliche Informationen finden Sie ausschließlich auf dem offiziellen Portal des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Stand: 19.01.2026 Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
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